Neuer Menschenrechtsbericht der Bundesregierung veröffentlicht

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die Menschenrechte weltweit geachtet werden. Am 3. Dezember 2014 hat das Bundeskabinett den 11. Menschenrechtsbericht beschlossen. Dieser stellt die Entwicklungen in der deutschen Menschenrechtspolitik sowie im internationalen sowie europäischen Menschenrechtsschutzsystem dar. Er deckt den Zeitraum vom 1. März 2012 bis zum 28. Februar 2014 ab.


Die Bundesregierung betrachtet den Einsatz für Menschenrechte als eine Querschnittsaufgabe, die alle Politikfelder durchzieht. Staatsministerin Maria Böhmer stellte den Menschenrechtsbericht am 3.12. im Bundeskabinett vor. Im Anschluß erklärte sie:
 

„Die in dem Bericht thematisierte, dramatische Situation der Christen und anderer religiöser Minderheiten im Irak und Syrien ist zutiefst erschütternd. Wir müssen auf diese Tragödie immer wieder hinweisen und alles tun, um diese Gruppen zu schützen. Für mich ist zudem der Kampf gegen die menschenverachtende und inakzeptable weibliche Genitalverstümmelung ein zentrales Anliegen unserer Menschenrechtspolitik.“

Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung


Die weibliche Genitalverstümmelung ist eines der zentralen Themen des 11. Menschenrechtsberichts. Gefährdet sind allein in Afrika 3 Millionen Mädchen. Im Umgang mit dem Thema Genitalverstümmelung ist der ganzheitliche Ansatz des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung besonders hervorzuheben. Hier stehen Aufklärung, Sensibilisierung und Dialog ebenso im Vordergrund wie die Stärkung der Leistungsfähigkeit von staatlichen und privaten Organisationen und Politikberatung auf nationaler und internationaler Ebene.


Präventiver Schutz der Menschenrechte


Auch der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, äußerte sich zur Veröffentlichung des 11. Menschenrechtsberichts: Er beobachte vor allem die zunehmende Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten von Nichtregierungsorganisationen sowie Repressalien gegen Menschenrechtsverteidiger mit großer Sorge. Strässer fügte hinzu:

"Menschenrechtsverletzungen kommen im Verlauf oder in der Folge von Konflikten vor – in vielen Fällen sind sie aber auch die Wurzel von Krisen. Daher hat der Einsatz für den Schutz der Menschenrechte immer auch ein präventive Dimension. Langfristige Stabilität werden wir nicht erreichen können in einem Umfeld, in dem elementare Rechte missachtet werden."


Aktivitäten und Initiativen der Bundesregierung


Der Bericht stellt thematische Schwerpunkte sowie die innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen der Bundesregierung dar. Er gliedert sich dabei in folgende Teile:
 

  • Teil A "Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union" geht auf Querschnittsbereiche ein, mit denen die Bandbreite menschenrechtlicher Themenfelder in der deutschen und europäischen Innenpolitik abgedeckt und die Tätigkeit der Bundesregierung im Berichtszeitraum dargestellt wird.
  • Teil B "Menschenrechte in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik" beschreibt die Grundlagen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik im Ausland sowie deren konkrete Umsetzung in internationalen Organisationen und Foren, insbesondere im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen und im Dritten Ausschuss der Generalversammlung wie auch im Rahmen des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
  • Teil C "Menschenrechte weltweit" stellt die Entwicklung der Menschenrechtslage in 72 ausgewählten Staaten und Gebieten im Berichtszeitraum dar und beschreibt die diesbezügliche deutsche und europäische Menschenrechtspolitik.
  • Teil D enthält den auf die Zukunft ausgerichteten "Aktionsplan Menschenrechte der Bundesregierung 2014-2016", in dem innen- und außenpolitische Kernanliegen deutscher Menschenrechtspolitik formuliert sind. Über den Aktionsplan wurde seitens der Bundesregierung mit dem Forum Menschenrechte sowie dem Deutschen Institut für Menschenrechte beraten.
  • Der Anhang ("Handbuchteil") gibt eine Übersicht über die wichtigsten Institutionen und Verfahren des nationalen und internationalen Menschenrechtsschutzes.
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Als Mitglied im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UNO) setzt sich Deutschland aktiv für die Umsetzung dieser Querschnittsaufgabe ein.
 

Der Menschenrechtsbericht der Bundesregierung wird alle zwei Jahre vorgelegt. Das Auswärtige Amt ist bei der Erstellung federführend - beteiligt waren alle Bundesressorts, das Bundeskanzleramt sowie die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und der Beauftragte für die Belange behinderter Menschen.

 

 


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