IStGH-Urteil zum Kulturgüterschutz

Staatsministerin Böhmer begrüßt IStGH-Urteil zum Kulturgüterschutz

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat  Ahmad Al Faqi al Mahdi wegen der Beteiligung an der Zerstörung von Bauwerken der UNESCO-Welterbestätte Timbuktu in 2012 zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Dazu erklärte die Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amts für UNESCO-Welterbe und die UNESCO-Kulturkonventionen, Staatsministerin Maria Böhmer, heute (27.09.):

„Das heutige Urteil ist ein klares Signal, dass Gewalt gegen das Kulturerbe international strafrechtlich verfolgt und geahndet wird. Damit stuft der IStGH erstmals die Zerstörung von UNESCO-Weltkulturerbe als Kriegsverbrechen ein. Der Schutz des Weltkulturerbes bleibt gerade in konfliktbeladenen Zeiten wie diesen eine globale Herausforderung, die nur bewältigt werden kann, wenn sich möglichst viele Staaten und Organisationen daran beteiligen.“

Hintergrund:

Deutschland unterstützt weltweit den Erhalt von Kulturerbe. Das UNESCO-Welterbekomitee hatte bereits 2015 unter deutschem Vorsitz mit der sog. Bonner Erklärung die Zerstörung von Welterbe als mögliches Kriegsverbrechen scharf verurteilt. Dieser Paradigmenwechsel hat den IStGH-Prozess wesentlich ermöglicht.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hatte zudem durch eine gemeinsam von Deutschland und Irak eingebrachte Resolution 2015 einstimmig festgestellt, dass eine Zerstörung von Welterbe durch keine Religion gerechtfertigt ist.

Das Auswärtige Amt leistete Hilfe für eine geheime Rettungsaktion, durch die 285.000 kostbare Manuskripte aus der Welterbestätte Timbuktu vor der Vernichtung bewahrt und nach Bamako gebracht wurden. Es unterstützt auch die internationalen Bemühungen zum Aufbau eines modernen Archivs, um ihnen den ihnen gebührenden Platz im kulturellen Erbe der Menschheit zu sichern.

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