Zuschussrente: Gerechtigkeitslücke für ältere Mütter wird größer!

Berlin, 9. August 2012: „Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf zur Rentenreform bleibt in Bezug auf die bessere Anerkennung von Familienleistungen hinter den Erwartungen zurück. Im Gegenteil: Die Schieflage zu Lasten älterer Mütter nimmt zu“, kritisiert Maria Böhmer.

Die Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands Maria Böhmer unterstreicht: „Wir fordern in diesem Gesetzgebungsverfahren eine Anrechnung von weiteren zwei Entgeltpunkten für künftige Rentnerinnen für Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Die stärkere Berücksichtigung von Familienleistungen bei der Zuschussrente ist richtig. Die Zuschussrente bietet allerdings keine Lösung für ältere Mütter.“

Derzeit werden jungen Müttern drei Entgeltpunkte pro Kind in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Ältere Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern bekommen nur einen Entgeltpunkt. Kindererziehung ist neben Erwerbsarbeit eine Voraussetzung unserer umlagefinanzierten Rentenversicherung. Die CDU hat sich wiederholt für eine bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder ausgesprochen.

Für ältere Mütter war die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weit weniger gegeben als heute. Sie haben noch deutlich längere Lücken im Erwerbsleben, sind aber bereits von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen. Zudem gibt es in dieser Altersgruppe eine zunehmende Zahl von Alleinerziehenden und Geschiedenen. Gerade diese älteren Mütter sind massiv von Altersarmut bedroht.

Maria Böhmer fordert: „Bei dieser Rentenreform muss auch für sie wirksam gegengesteuert werden.“

Pressemitteilung als pdf.

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