Mainzer Erklärung: Die CDU ist die Partei der inneren Sicherheit

Der CDU-Bundesvorstand traf sich am 8./9. Januar in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz zur Jahresauftakt-Klausurtagung. Am Samstag hat das CDU-Führungsgremium die „Mainzer Erklärung“ mit dem Titel „Wettbewerbsfähigkeit. Zusammenhalt. Sicherheit.“ verabschiedet. Die Beratungen standen unter dem Eindruck der Silvesternacht in Köln.

Maria Böhmer: „Das Zusammenleben und der Zusammenhalt in unserem Land kann nur gelingen, wenn unsere Gesetze, Regeln und Werte akzeptiert werden – und zwar von allen. Die widerwärtigen Übergriffe und Attacken gegen Frauen am Kölner Hauptbahnhof sind empörend und inakzeptabel. Derartigen Gewalttaten muss mit aller Härte des Rechtsstaats begegnet werden. Deshalb muss jetzt alles daran gesetzt werden, die Täter so schnell wie möglich zu ermitteln und zu bestrafen.“ 

In der vom Bundesvorstand beschlossenen „Mainzer Erklärung" wird gefordert, dass die Polizei an Brennpunkten präsenter sein muss, um im Ernstfall sofort eingreifen zu können. Darüber hinaus sollen bei erheblicher Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verdachtsunabhängige Personenkontrollen zum Zwecke der Gefahrenprävention durchgeführt werden können.

Sexuelle Delikte härter bestrafen

Um einen besseren strafrechtlichen Schutz vor sexueller Gewalt zu gewährleisten, soll das Sexualstrafrecht reformiert und auch sexuelle Belästigungen wie Grapschen, die unterhalb der Schwelle sexueller Nötigung liegen, unter Strafe gestellt werden. Für den Straftatbestand der Vergewaltigung muss ein klares „Nein“ des Opfers ausreichen, auch wenn nicht zugleich der Tatbestand der Gewalt oder Nötigung vorliegt.

Bei Kriminalität: Geringere Hürden für Abschiebung

Gleichzeitig sollen straffällige Ausländer schneller ausgewiesen werden: Im Falle der rechtkräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe – auch auf Bewährung – sollen sie ihre Asylberechtigung verlieren.


Die „Mainzer Erklärung" im Wortlaut finden Sie unter:


www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/2016_01_09_mainzer_erklaerung.pdf

Nach oben