Eine Erfolgsgeschichte: Kita-Ausbau unter drei Jahren

 „Der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ist eine Erfolgsgeschichte. Vom Krippengipfel 2008, über die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatzes für Kinder unter drei Jahren 2013 bis März 2014 sind unter massiver finanzieller Beteiligung des Bundes fast 300.000 Plätze zusätzlich entstanden. Ein Kraftakt, den die Union entschlossen vorangetrieben hat“, erklärt Maria Böhmer, Vorsitzende der Frauen Union der CDU, anlässlich des Berichts der Bundesregierung 2015 über den Stand des Ausbaus der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2014 und Bilanzierung des Ausbaus durch das Kinderförderungsgesetz im Deutschen Bundestag.

Böhmer: „Der Rechtsanspruch ab 1.8.2013 hat eine Dynamik entfaltet, dessen positives Ergebnis wir heute sehen. Die befürchtete Klagewelle blieb aus und Eltern können Familie und Beruf besser vereinbaren.“

Der Betreuungsausbau ging nicht zu Lasten der Qualität: Sowohl Personalschlüssel als auch Gruppengrößen blieben über die Jahre hinweg konstant. Das gilt auch für das Qualifikationsniveau der Erzieherinnen und Erzieher. Kindertagespflegepersonen sind zunehmend besser qualifiziert. Mit einer Aufstockung des Sondervermögens unterstützt der Bund die Länder und ihre Kommunen weiter bei der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze.

„Die CDU redet nicht nur von Vereinbarkeit, sondern handelt. Wir setzen uns für die Interessen von Familien ein. Der Betreuungsbedarf der Eltern mit Kindern unter drei Jahren ist noch nicht komplett gedeckt. Der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und die Qualität muss weiter vorangetrieben werden“, betont die Vorsitzende der Frauen Union der CDU.

Hintergrund:


Bund, Länder und Kommunen einigten sich auf dem sogenannten „Krippengipfel“ unter Leitung von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen im April 2007 darauf, dass ab dem 1. August 2013 für mindestens jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege bereitgehalten werden soll.

Am 1. August 2013 trat der im Kinderförderungsgesetz verankerte Rechtsanspruch in Kraft: Seitdem hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Zum Stichtag 1. März 2014 wurden in Deutschland rund 660.000 Kinder unter drei Jahren den Tag über betreut. Dies entspricht einer Betreuungsquote von 32,3 Prozent.

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