Das ändert sich im Neuen Jahr

Auch das Jahr 2013 bringt viele Neuerungen mit sich. Die Bundesregierung hat die wichtigsten Änderungen zusammengestellt. Gerne stelle ich Ihnen anbei diese Zusammenstellung zur Verfügung. Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie hier.

 

1. Was ändert sich bei Gesundheit und Pflege?

Praxisgebühr abgeschafft

Patienten zahlen ab Januar 2013 beim Arzt oder Zahnarzt keine Praxisgebühr mehr. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das eine Entlastung um insgesamt 1,8 Milliarden Euro pro Jahr, für Ärzte und Zahnärzte mehr Zeit für ihre Patienten und weniger Bürokratie.

Mehr Leistungen für Demenzkranke

Menschen, die an Demenz erkrankt sind, erhalten mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dafür wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung ab Januar 2013 um 0,1 Prozentpunkte angehoben.

Förderung für Pflegevorsorge

Wer privat für die Pflege vorsorgt, kann staatliche Unterstützung bekommen. Gesetzlich Pflegeversicherte erhalten ab dem 1. Januar 2013 eine Zulage von 60 Euro jährlich, wenn sie eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung abschließen.

Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat

Aus dem unhandlichen Schwerbehindertenausweis aus Papier wird ab 2013 eine kleine, handliche Plastikkarte. Die alten Schwerbehindertenausweise bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Assistenzpflege auch in der Reha

Viele schwerbehinderte Menschen stellen eine Pflegekraft ein, um den Alltag zu bewältigen. Diese Unterstützung - Assistenzpflege genannt - sollen Schwerbehinderte künftig auch während einer Reha bekommen können. Voraussetzung: Der Schwerbehinderte muss auch in der Reha Arbeitgeber für seinen Pfleger sein. Das Pflegegeld und die Hilfe zur Pflege zahlt die Kasse für die gesamte Dauer der stationären Vorsorge und Reha.

Stärkere Überwachung von Medizinprodukten

Medizinprodukte werden künftig besser überwacht. Dazu richten die Bundesländer eine zentrale Koordinierungsstelle ein. Sie wird durch strengere Kontrollen für mehr Sicherheit bei Medizinprodukten sorgen. Anlass ist der PIP-Brustimplantate-Skandal.

 

2. Was bringt 2013 für Arbeitsmarkt, Rente und Soziales?

Beiträge zur Rentenversicherung sinken

Zum 1. Januar 2013 sinkt der Beitragssatz in der Rentenversicherung um 0,7 Prozentpunkte: von 19,6 auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Beitrag seit 1996. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sparen dadurch jeweils rund drei Milliarden Euro.

Die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zahlt sich aus: Die Rentenbeiträge sinken. Die Rentenkasse ist zum Jahresende 2012 mit knapp 30 Milliarden Euro gut gefüllt. Die Renten werden laut Schätzungen ab Juli 2013 leicht steigen.

Neue Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern 2013 von 5.600 auf 5.800 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost beträgt dann 4.900 Euro.

Grundlage der Berechnungen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2011. Die Lohnzuwachsrate für 2011 lag bei 3,07 Prozent in den alten und bei 2,95 Prozent in den neuen Ländern.

Neue Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 50.850 Euro auf 52.200 Euro. Die Grenze folgt damit der Einkommensentwicklung. Sie betrug deutschlandweit 2011 plus 3,09 Prozent.

Wer mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.

Verdienstgrenzen für geringfügig Beschäftigte steigen

Die Lohngrenze für "Minijobs" (geringfügige Beschäftigung) steigt zu Jahresbeginn von 400 auf 450 Euro. Die Obergrenze für die Gleitzone, "Midijobs" genannt, erhöht sich von 800 auf 850 Euro. Außerdem werden Minijob-Verhältnisse grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Minijobber können dadurch ihre soziale Absicherung verbessern: Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.

Neuer Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker

Für gut 830.000 Beschäftigte in der Gebäudereinigung gelten ab Januar 2013 neue gesetzliche Mindestlöhne. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) steigt der Mindestlohn in den alten Ländern von 8,82 Euro (2012) auf 9,00 Euro, in den neuen Ländern von 7,33 Euro auf 7,56 Euro.

Für die Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) betragen die Mindeststundenlöhne in den alten Ländern weiterhin 11,33 Euro. In den neuen Ländern steigen sie von 8,88 Euro (2012) auf 9,00 Euro. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31. Oktober 2013.

Auch für gut 87.000 Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk gelten ab Januar 2013 bundesweit neue gesetzliche Mindestlöhne. Der Mindeststundenlohn erhöht sich von 11,00 auf 11,20 Euro. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Ebenfalls ab Jahresbeginn erhalten Zeitarbeiter in der kautschuk- und kunststoffverarbeitenden Industrie neue Branchenzuschläge.

Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu zwölf Monate verlängert. Bedingung: Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss bis 31.12.2013 entstanden sein. Die Regelung gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich derzeit bereits in Kurzarbeit befinden. Die Beschäftigten erhalten das Kurzarbeitergeld über ihre Arbeitgeber.

Die Leistungen betragen wie beim Arbeitslosengeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts; bei Beschäftigten, die Kinder haben, 67 Prozent. Unternehmen können damit besser planen, wenn Aufträge ausfallen. Sie können so Entlassungen vermeiden, wenn sich die Auftragslage zeitweise verschlechtert.

Schornsteinfeger-Monopol fällt weg

Nach vierjähriger Übergangszeit entfällt das Monopol der Schornsteinfeger zu Jahresbeginn 2013 ganz. Künftig können sich auch Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerksbetriebe im Schornsteinfegerhandwerk selbstständig machen, wenn sie über entsprechende Qualifikationen verfügen. Haus- und Wohnungseigentümer können damit ab 2013 grundsätzlich wählen, welchen Schornsteinfeger oder welche Firma sie beauftragen, ihren Kamin zu kehren, zu warten und den Schadstoffausstoß zu messen.

Höhere Insolvenzgeldumlage für Arbeitgeber

Arbeitgeber zahlen ab Januar 2013 zur Finanzierung des Insolvenzgeldes eine Umlage in Höhe von 0,15 Prozent. 2012 betrug die Umlage nur 0,04 Prozent, weil Überschüsse zur Verfügung standen.

Hintergrund: Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Es wird für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt und soll den Nettolohnanspruch der Arbeitnehmer ausgleichen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt das Insolvenzgeld aus. Die Arbeitgeber finanzieren es durch eine Umlage.

Rente mit 67 – Renteneintritt zwei Monate später

Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1948 geboren ist und 2013 in den Ruhestand geht, muss zwei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.

Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.

Neue Regelsätze in der Grundsicherung und in der Sozialhilfe

Die Grundsicherung (Hartz IV) für Alleinstehende erhöht sich zum 1. Januar 2013 um acht Euro monatlich. Ein alleinstehender Erwachsener erhält dann 382 Euro. Auch die anderen Regelsätze steigen.

Grundlage für die Berechnung ist ein so genannter Misch-Index. Er orientiert sich an der Lohn- und Preisentwicklung von Juli 2011 bis Juni 2012 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres.


3. Was gibt's Neues beim Verbraucherschutz?

Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln

"Hilft bei…", "Beugt vor…" – welche Wirkungen sind tatsächlich zu erwarten? Was auf der Verpackung steht, muss auch stimmen. Lebensmittelhersteller dürfen seit dem 14. Dezember 2012 nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Angaben für ihre Produkte werben, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Verbraucher sind damit besser vor falschen oder nicht nachgewiesenen Angaben geschützt. Welche Angaben erlaubt sind, entscheidet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA.

Trinkwasser bleibt sicher

Die neue Trinkwasserverordnung vereinfacht die Meldepflichten für die Gesundheitsbehörden der Länder. Das Umweltbundesamt legt verbindliche und eindeutige hygienische Anforderungen für Trinkwasseranlagen fest. So ist sichergestellt, dass das Trinkwasser sauber und unbelastet bleibt.

Unisex-Tarife bei Versicherungen

Seit dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherungen bei ihren Tarifen nach europäischem Recht keine Unterschiede mehr zwischen Männern und Frauen machen. Die so genannte Unisex-Regel gilt für alle neu abgeschlossenen Versicherungen. Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen sind, gelten unverändert weiter. Die Umsetzung in deutsches Recht steht derzeit noch aus. Dennoch hat die deutsche Versicherungswirtschaft zugesagt, ab diesem Stichtag nur noch Unisex-Tarife anzubieten.

Besserer Anlegerschutz auf dem grauen Kapitalmarkt

Für gewerbliche Finanzanlagenvermittler, die Investmentfonds und Vermögensanlagen auf dem so genannten "grauen Kapitalmarkt" vertreiben, gelten künftig strengere Auflagen. Sie müssen ab Jahresbeginn die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater. Sie sind verpflichtet, ihren Kunden Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter auszuhändigen. Außerdem müssen sie ihre Provisionen offenlegen.

Für die rund 80.000 gewerblichen Vermittler gelten zudem deutlich schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten: Verlangt werden ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung. Sie müssen sich zudem in ein öffentliches Vermittlerregister eintragen lassen.

 

4. Was sollten Verkehrsteilnehmer wissen?

Mehr Transparenz bei den Preisen für Benzin, Strom und Gas

Günstig tanken: Die deutschen Tankstellen müssen künftig die aktuellen Kraftstoffpreise in Echtzeit an die neue Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt übermitteln. Diese Stelle wird die Daten umgehend an Verbraucher-Informationsdienste weitergeben.

Durch die Markttransparenzstelle werden die Preise nicht auf Knopfdruck sinken. Autofahrer sollen aber künftig per Internet, Smartphone oder Navigationsgerät überall die aktuellen Kraftstoffpreise erfahren. Sie können dann die günstigste Tankstelle gezielt ansteuern.

Elektro- und Brennstoffzellen-Autos KFZ-steuerfrei

Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen, einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge, werden zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend bei Erstzulassungen seit dem 18. Mai 2011 und bis zum 31. Dezember 2015. Bisher fahren lediglich reine Elektro-PKW fünf Jahre steuerfrei.

Für den so genannten PKW-Altbestand (Erstzulassung bis 30.06.2009) bleibt es auch 2013 bei der bisherigen Besteuerung nach Hubraumgröße und Schadstoffemissionen. Die Änderungen setzen einen Teil des "Regierungsprogramms Elektromobilität" um.

Führerschein ab 2013 befristet

Von 2013 an ersetzt ein europaweit gültiger Führerschein das bisherige Nebeneinander von mehr als 110 verschiedenen Führerscheinen. Wer seine Fahrprüfung nach dem 19. Januar ablegt oder seinen Führerschein verliert, bekommt den neuen Schein.

Die neuen Führerscheindokumente sind nicht mehr unbefristet gültig. Sie müssen nach fünfzehn Jahren erneuert werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt erhalten. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bleiben bis 2033 gültig. Danach muss man sie neu beantragen.

Neue Regeln für Motorräder und Anhänger

Für Motorradfahrer gilt: Die Führerscheinklasse A1 ist nicht mehr auf eine Spitzengeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern beschränkt. Mit der neuen Klasse A2 darf man bis zu 48 PS starke Zweiräder fahren. Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge, die bis zu 45 Stundenkilometer schnell sind, werden in der neuen Klasse AM zusammengefasst.

Und für Auto-Anhänger gilt: Ab 2013 darf man mit der Klasse B alle Auto-Anhänger-Kombinationen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bewegen. In der Klasse BE ist das Gewicht des Anhängers auf 3,5 Tonnen begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3,5 Tonnen gilt die C1E-Fahrerlaubnis.

Freie Fahrt für Fernbusse

Reisen wird einfacher und größtenteils auch billiger: Der Weg für nationale Fernbuslinien ist frei. Ab Januar 2013 können Busunternehmen Ziele in ganz Deutschland anfahren – vorausgesetzt, dass sie mindestens 50 Kilometer entfernt liegen.

Nach dem bislang geltenden Personenbeförderungsgesetz waren inländische Fernbuslinien nur gestattet, wenn die vorhandenen Verkehrsmittel nicht ausreichten. Diese Regelung, die über 70 Jahre lang die Bahn vor Konkurrenz schützen sollte, entfällt nun.

 

5. Was ist bei Steuern und Finanzen wichtig?

Höherer Steuerfreibetrag ab 2013

Der steuerfreie Grundfreibetrag soll steigen. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am 12. Dezember darauf verständigt, den Grundfreibetrag für Erwachsene in zwei Schritten anzuheben: 2013 um 126 Euro, 2014 um weitere 224 Euro. Der Grundfreibetrag für das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum erhöht sich damit bis 2014 insgesamt um 350 Euro von 8.004 auf 8.354 Euro. Es bleibt jeweils beim Eingangssteuersatz von 14 Prozent.

Die gesetzliche Umsetzung erfolgt erst Anfang 2013. Es ist jedoch sichergestellt, dass die Erhöhung des Grundfreibetrages rückwirkend zum 1. Januar 2013 gilt.

Elektronische Lohnsteuerkarte ab 2013

Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt zum 1. Januar 2013. Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber die Abzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit) ihrer Beschäftigten für 2013 von der ELStAM-Datenbank abrufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrundelegen.

Bund entlastet Kommunen bei Grundsicherung

Die Bundesregierung beteiligt sich künftig stärker an den kommunalen Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anteil, den der Bund übernimmt, steigt ab 2013 von 45 auf 75 Prozent. Ab 2014 erstattet der Bund die Ausgaben komplett. Dadurch werden die Kommunen allein im Zeitraum 2012 bis 2016 um rund 20 Milliarden Euro entlastet.

Erleichterter Versicherungsschutz gegen Unwetterschäden

Ab Januar 2013 gilt ein besonderer Steuersatz von nur noch 0,03 Prozent auf Versicherungen gegen Wetterrisiken wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen sowie Hagel. Dieser einheitliche Steuersatz erleichtert landwirtschaftlichen Betrieben eine kombinierte Versicherung - die so genannte Mehrgefahrenversicherung.

Gegen Geldwäsche bei Online-Glückspielen

Wer sich im Internet an Glücksspielen beteiligen will, muss jetzt unter seinem Namen beim Anbieter ein Spielerkonto eröffnen. Das soll Geldwäsche über Online-Glückspiele verhindern.

Das so genannte Geldwäschegesetz erfasst nun auch Online-Glücksspiele. Die Finanzströme sollen sich besser kontrollieren lassen. Für Veranstalter und Vermittler gelten künftig verschärfte Regelungen.

 

6. Was ändert sich bei Energie und Umwelt?

Energieeffizienz: Sparsam im Standby

Im Standby-Betrieb dürfen neue Geräte nicht mehr als 0,5 bis 1 Watt pro Stunde verbrauchen. Diese Obergrenze gilt ab Januar 2013 für fast alle Haushalts- und Bürogeräte, Unterhaltungselektronik und elektronische Spiel- und Sportgeräte. Wer als Hersteller oder Importeur die neuen Vorschriften nicht erfüllt, darf sein Produkt in der EU dann nicht mehr verkaufen.

Mehr Klimaschutz: CO2 wird teurer

Ab Januar 2013 gibt es keine nationalen CO2-Kontingente (Verschmutzungszertifikate) mehr, sondern nur noch eine Gesamtmenge für ganz Europa. Die Menge, die jährlich zur Verfügung steht, schrumpft dabei um 1,74 Prozent. Ab 2013 gibt es auch keine kostenlosen Zertifikate mehr: Alle Unternehmen, auch die Kraftwerksbetreiber, müssen die Emissionsberechtigungen ersteigern. Die Erlöse aus den Versteigerungen fließen zu mehr als 90 Prozent in den Klimaschutz und die Umsetzung des Energiekonzepts.

Erneuerbare-Energien-Umlage angepasst

Die Umlage für die Förderung der Erneuerbaren Energien, die mit der Stromrechnung erhoben wird, steigt auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde. Die Erhöhung ist notwendig, weil sich der Ausbau der Erneubaren Energien schneller entwickelt und aus dem Jahr 2012 noch Förderkosten zu decken sind.

Um den Kostenanstieg für die Verbraucher zu dämpfen, hat die Bundesregierung 2012 einen Mechanismus eingeführt, der die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen verringert. Außerdem verstärkt die Bundesregierung die Energieberatung für Verbraucher und hilft ihnen so, Strom zu sparen.

Spitzenausgleich nur bei mehr Energieeffizienz

Unternehmen, die energieintensiv produzieren, können den so genannten Spitzenausgleich beantragen – eine Steuerbegünstigung bei der Strom- und Energiesteuer. Ab 2013 ist dieser Spitzenausgleich an Gegenleistungen gebunden: Die Unternehmen bekommen ihn nur noch gewährt, wenn sie Energiemanagement-Systeme einführen, um Energie zu sparen und effizienter zu nutzen.

"Offshore-Haftung"

Windenergie von hoher See soll einen großen Teil zur Stromversorgung beitragen. Können Anlagenbetreiber ihren Strom nicht einspeisen, weil es Verzögerungen oder Störungen bei der Netzanbindung gibt, erhalten sie künftig eine Entschädigung. Fachleute sprechen hier von der Offshore-Haftung. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, können die Netzbetreiber auf die Verbraucher umlegen. Für Verbraucher betragen sie höchstens 0,25 Cent pro Kilowattstunde. Das wären bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden 8,75 Euro pro Jahr.

 

7. Und was ist sonst noch wichtig?

Beschneidung von Jungen bleibt erlaubt

Eltern jüdischen und muslimischen Glaubens lassen ihre Söhne im Kindesalter beschneiden. Das bleibt in Deutschland weiterhin straffrei möglich, solange die Beschneidung fachgerecht durchgeführt wird. Das neue Gesetz regelt die Ausübung uralter religiöser Bräuche in Deutschland und beseitigt die bisher bestehende Rechtsunsicherheit.

Wissenschaftsfreiheitsgesetz befreit Spitzenforschung von Bürokratie

Die außeruniversitäre Forschung in Deutschland erhält mehr Handlungsspielräume bei Finanzen und Personal. Die Wissenschaftseinrichtungen sind jetzt selbstständiger und flexibler in ihrer Wirtschaftsführung und haben dadurch bessere Rahmenbedingungen. Das macht sie international wettbewerbsfähiger. Die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz-Zentren und die Deutsche Forschungsgemeinschaft sind einige der Einrichtungen, die vom Wissenschaftsfreiheitsgesetz profitieren.

Quelle: REGIERUNGonline

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