Wir halten unser Versprechen ein. Ich freue mich, dass heute das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Mütterrente beschlossen hat. Mit Wirkung zum 1.7.2014 soll Müttern bzw. Vätern für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzlich ein Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden.

Zur Verwaltungsvereinfachung sollen nach dem Gesetzentwurf diejenigen, die dann schon Rente beziehen, diesen Entgeltpunkt als Zuschlag erhalten. Jetzt beginnen die Beratungen des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag. Dabei werden wir die Auswirkungen der einzelnen Regelungen zur Mütterrente genau in den Blick nehmen. Das ist eine Gerechtigkeitsfrage für mehr als 9,5 Millionen Mütter!

Noch bis in die 1990er Jahre wurde in unserer Gesellschaft die traditionelle Arbeitsteilung in der Familie propagiert. Die Mütter stiegen aus ihrem Beruf aus und kümmerten sich um die Kinder. Die rechtlichen Rahmenbedingungen waren auf die Alleinverdienerehe ausgerichtet. Gesetzliche Auszeiten für Kindererziehung, Teilzeitansprüche, Rechtsansprüche auf Krippen- und Kitaplatz gab es noch nicht. Kinderbetreuung in Kindertagesstätten war Mangelware. Den Müttern wurde versichert, ihr seid versorgt. Bei den Rentenberechnungen stellten die Mütter dann fest, dass sie bei der eigenen Altersversorgung das Nachsehen haben. Politik und Gesellschaft sind daher in der Pflicht. Die Mütterrente ist verlässliche generationengerechte Politik.

In der über die Medien geführten Rentendebatte werden viele Frauen verunsichert. Anhand von Einzelbeispielen, um nicht zu sagen Extrembeispielen, werden Berechnungen angestellt, die den Eindruck erwecken, dass von der Mütterrente nichts übrigbleibt. Das ist sehr bedauerlich, weil irreführend! Die Botschaft lautet: Für jedes vor 1992 geborene Kind gibt es einen Entgeltpunkt mehr!

Die Neuregelung knüpft an die derzeitigen Berechnungsgrundlagen für die Rente an. Im Grundsatz gelten dieselben Anrechnungsregelungen wie jetzt auch. Bei Bezug von Grundsicherung wird die höhere Rente natürlich einbezogen. Denn die eigene Rente steigt durch die Erhöhung der Kindererziehungszeiten! Für die weit überwiegende Mehrheit der Mütter gilt deshalb: Sie erhalten mehr nicht weniger Geld für die Kindererziehung.

Gemäß dem Werbeslogan: „Wer hat`s erfunden?“ – freue ich mich gerade als Vorsitzende der Frauen Union der CDU über den Erfolg bei der Mütterrente. Generationengerechtigkeit ist keine Worthülse!

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