Gleiche Bezahlung von Frauen und Männern – darum geht es bei dem „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“, das heute im Bundestag in erster Lesung beraten wird.

Erst durch gesetzlich geregelte Auskunftsrechte können Arbeitnehmerinnen in Erfahrung bringen, ob sie ebenso bezahlt werden wie ihre männlichen Kollegen, und gegen Missstände vorgehen.

Dazu Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, Bundestagsabgeordnete für Ludwigshafen/Frankenthal:
„Frauen und Männer müssen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit denselben Lohn erhalten. Dafür habe ich jahrelang gekämpft und als Bundesvorsitzende der Frauen Union die Weichen gestellt. Ich freue mich, dass wir mit den Regelungen, die wir heute beraten, eine zentrale Gerechtigkeitsfrage richtig beantworten.“


Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Entgelttransparenzgesetz hat zum Ziel, das Verbot der Lohndiskriminierung in der Praxis durchzusetzen.

Maria Böhmer: „Schon vor der Einführung der Frauenquote in der Wirtschaft und bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich gezeigt, dass wir mit Freiwilligkeit und Absichtserklärungen nicht die Unterstützung für Frauen hinbekommen, die wir brauchen. Deshalb schaffen wir nun klare gesetzliche Vorgaben für tatsächliche Entgeltgleichheit.“ 


Von 2001 bis 2015 war Prof. Dr. Maria Böhmer MdB Bundesvorsitzende der Frauen Union. Seitdem ist sie deren Ehrenvorsitzende.

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